Alleinarbeitsplätze
In vielen Branchen sind Berufstätige über einen langen Zeitraum allein beschäftigt. Speziell in Nacht- und Bereitschaftsdiensten kennen die Mitarbeiter diese Situation. Durch das Gesetz sind dafür branchenspezifische Vorgaben formuliert.
Die Sicherstellung der “Ersten-Hilfe” binnen 15 Minuten, die Absicherung in berufsbedingten besonderen Situationen und die Gefährdung durch körperliche Bedrohung sind bei Alleinarbeitsplätzen zu berücksichtigen. Die Einsatzbereiche des DRK Hausnotruf und Service für Alleinarbeitsplätze sind vielseitig: -Apotheken -Laboreinrichtungen -Bereitschafts- und Nachtdienste -Pflege- u. Jugendheime -Berufsverbände u. Genossenschaften -Land- und Forstwirtschaft.




